Was ist und macht eigentlich ein Heilpraktiker?
Gesetz und Berufsbezeichnung
In Deutschland ist Heilpraktiker derzeit noch der einzige Beruf, der neben dem Arzt berechtigt ist, selbstständig und eigenverantwortlich Heilkunde auszuüben. Genauer gesagt, bedeutet dies, das der Heilpraktiker Krankheiten feststellen, heilen oder lindern darf. Dazu braucht der Heilpraktiker die Erlaubnis. Diese Erlaubnis bekommt er, nachdem er in einer anspruchsvollen “Prüfung” vor dem jeweils zuständigen Gesundheitsamt nachgewiesen hat, das er das medizinische Wissen beherrscht, das er keine Gefahr für die Volksgesundheit darstellt und das er seine Grenzen kennt.
Wenn diese Prüfung erfolgreich bestanden ist, darf die Berufsbezeichnung “Heilpraktiker” geführt werden.
Die naturheilkundlichen Zusatzqualifikationen erwerben sich Heilpraktiker meist in Anschluss an die Überprüfung beim Gesundheitsamt. Welche Fachausbildungen, ist individuell und richtet sich nach Interesse und Praxisschwerpunkt.
Die Behandlung
Am Anfang steht immer die sorgfältige Diagnose. Meist kombinieren Heilpraktiker die schulmedizinschen Verfahren (Urinuntersuchung oder Blutdruckmessung,…) mit naturheilkundlichen Verfahren (Irisdiagnostik, Zungendiagnostik,…).
Hier wird ganzheitlich gearbeitet. Das heißt, das der Mensch im Mittelpunkt der Behandlung steht und nicht nur sein Symptom oder seine Krankheit. Heilpraktiker nehmen sich Zeit und schauen sich die Symptome ganz genau an, aber vor allem wird auch nach die Ursache gesucht. Dazu wird eine ausführliche Anamnese durchgeführt die Konstitution des Einzelnen, seiner Geschichte, Verfassung und Lebenssituation mit berücksichtigt.
Durch naturheilkundliche Maßnahmen werden die Ursachen behandelt und Selbstheilungskräfte angeregt.
Die Behandlungsschwerpunkte reichen von chronische Erkrankungen, Allergien, Volkskrankheiten wie z. B. Diabetes mellitus bis zu stressbedingte Erkrankungen. Auch können oft schwere Krankheiten begleitend zur schulmedizinischen Therapie behandelt werden. Allerdings gibt es auch Behandlungsverbote für Heilpraktiker wie z.B. die Infektionskrankheiten Masern, Röteln, Hepatitis, Keuchhusten oder bakteriell bedingte Pneumonien.
Der “große” und der “kleine” Heilpraktiker
Es gibt die allgemeine Heilpraktikererlaubnis, auch “großer Heilpraktiker” genannt aber auch gibt es den “kleinen Heilpraktiker. Das ist ein Heilpraktiker für Psychotherapie, der dann also ausschließlich psychotherapeutisch arbeiten darf.